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Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik

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Berufliche Erstausbildung

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Technische*r Produktdesigner*in Maschinen- und Anlagenkonstruktion (MAK)

Technische*r Produktdesigner*in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Die Ausbildung der Technischen Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion sowie der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion an unserer Schule ist fachlich breit und ganzheitlich ausgerichtet. Unsere Auszubildenden kommen aus den unterschiedlichsten Ausbildungsbetrieben. Das Spektrum reicht vom kleinen Handwerksbetrieb mit zwei Mitarbeiter*innen bis hin zum mittelständischen Unternehmen aus der Industrie. Um diesen heterogenen Anforderungen und Aufgaben gerecht zu werden setzen wir fachlich keine individuellen Schwerpunkte fest, sondern bilden unsere Auszubildenden möglichst vielseitig aus.

Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion entwerfen und konstruieren Bauteile, Baugruppen oder Gesamtanlagen nach Kundenwunsch. In Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung fertigen sie an CAD-Systemen detaillierte Modelle, z.B. für die Modernisierung von Werkzeugmaschinen. Dabei beachten sie die jeweils einschlägigen Normen und tragen eine fertigungsgerechte Bemaßung ein. Sie berücksichtigen elektrotechnische Komponenten, wählen geeignete Normteile und den Anforderungen entsprechende Werkstoffe aus. Änderungsvorschläge, z.B. aus Fehler- und Prüfberichten, setzen sie konstruktiv um. Sie achten darauf, dass sich Entwicklungen wirtschaftlich umsetzen lassen. Außerdem erstellen sie Montagepläne und Stücklisten für die Fertigung. Sie pflegen Produktdokumentationen, verwalten die unterschiedlichen Entwicklungsversionen und sichern die Daten.

Quelle: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet

Von der Idee bis zum 3-D-Modell

Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion begleiten den gesamten Prozess der Produktentwicklung vom Entwurf bis hin zum fertigen Datenmodell. Wenn z.B. eine neue Werkzeugmaschine entwickelt wird, erstellen Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion mit CAD-Systemen detaillierte 3-D-Modelle für Bauteile und Baugruppen. Dabei arbeiten sie eng mit Ingenieur*innen sowie mit Konstrukteur*innen zusammen, deren Vorgaben sie umsetzen. Die Modelle versehen sie mit allen notwendigen Angaben, sie wählen Normteile (z.B. Schrauben), Kaufteile und die entsprechenden Werkstoffe aus. Darüber hinaus entscheiden sie, welche Fügetechnik jeweils verwendet wird, z.B. wählen sie Schweiß- oder Klebeverbindungen aus. Sie berechnen Längen, Winkel, Volumen und Flächen oder entnehmen entsprechende Werte aus Tabellen. Um die Praktikabilität ihrer Entwürfe zu prüfen, führen sie Simulationen und Tests durch.
Aus dem 3-D-Datensatz leiten sie technische Zeichnungen ab. Außerdem generieren sie daraus weitere technische Unterlagen wie z.B. Montagepläne, Schaltpläne oder Stücklisten. Für Montageanleitungen und Produktbeschreibungen oder für Servicewerkstätten fertigen sie sogenannte Explosionszeichnungen an, die zeigen, wie die einzelnen Teile funktionieren und zusammenspielen bzw. in welcher Reihenfolge sie zu montieren sind. Bei ihren Konstruktionen beachten sie stets auch wirtschaftliche Erwägungen und die durch das Qualitätsmanagement gestellten Anforderungen.

Informationen bereitstellen

Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion sind außerdem für die Pflege der Projektdokumentation und der Stammdaten verantwortlich.
Ist ein Auftrag fertiggestellt, überprüfen die Technischen Produktdesigner*innen die Datenmodelle, Zeichnungen und Pläne nochmals und übergeben sie dann als Datensatz oder Ausdruck dem Auftraggeber oder der Fertigungsvorbereitung. Teilweise präsentieren sie ihre Arbeitsergebnisse auch.

Elektrotechnik CSBME
Sven Kleinemas

Ansprechpartner Metalltechnik – Industrie

Sven Kleinemas

E-Mail: kle@csbme.de
Telefon: 0521 – 51 86 30
Telefax: 0521 – 51 30 31

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Informationen Berufenet

Aufnahmevoraussetzungen

Für eine duale Ausbildung gibt es keine formale Aufnahmevoraussetzung. Wer den Beruf erlernen möchte muss sich in einer Firma auf eine Ausbildungsstelle bewerben.
Die Ausbildung kann grundsätzlich mit jedem Schulabschluss begonnen werden. Die Betriebe verlangen jedoch in der Regel den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Auf der Seite der Handwerkskammer zu Bielefeld sind in der Lehrstellen- und Praktikumsplatzbörse viele freie Ausbildungsplätze im Handwerk erfasst. In der IHK-Bielefeld sind die Ausbildungsfirmen im Stellenatlas nach Orten einsehbar.

Erwerbbare Abschlüsse

Mit der Abschluss-Prüfung erwerben die Auszubildenden den Berufsabschluss.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsschulausbildung erhalten Sie den Berufsschulabschluss für den angestrebten Beruf.
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR) wird erworben, wenn die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0 erworben wird.
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erworben wird.
Parallel zur Ausbildung können Sie die Fachhochschulreife (FHR) erwerben, indem Sie dienstags und donnerstags abends zusätzlich die Berufsschule besuchen: Die Klassenbezeichnung im CSBME lautet HDQ – für die Höhere Doppelqualifizierung. Die Zusatzausbildung dauert 2 Jahre und endet mit der FHR-Prüfung.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule ist im Regelfall die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens Fachabitur) erforderlich. Auch ein duales Studium ist dann möglich.

Am CSBME können Sie sich nach der Berufsausbildung ebenfalls weiter qualifizieren:

In der Fachoberschule (Klasse 12B) können Sie in einem Jahr die Fachhochschulreife erwerben: Fachrichtungen in der FOS sind die Metall- oder Elektrotechnik.

In der Fachschule für Technik besteht die Möglichkeit zum Erwerb zum „Staatlich geprüften Techniker“ (m/w/d) in Vollzeit- oder Teilzeitform in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbautechnik.

Das CSBME bietet die Zusatzqualifikation Digitale Fertigungsprozesse an. Die Zusatzqualifikation hat einen Umfang von 200 Unterrichtsstunden und läuft über 15 Monate. Sie richtet sich in erster Linie an Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr und schließt mit einer IHK-Prüfung ab.

Weitere Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Weiterbildungsträger:
www.ihk-akademie.de/ostwestfalen, www.weiterbildungsberatung.nrw, www.bow.de.

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Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Technische Produktdesigner*innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:

  • 3-D-Druck (z.B. einzelne Bauteile oder das gesamte Produktmodell im 3-D-Druckverfahren herstellen),
  • 3-D-Laserscanning (z.B. Modelle oder Bauteile zur Verarbeitung am Computer einscannen),
  • Aktoren (z.B. Aktoren in Baugruppen einplanen),
  • Apps für Überwachung der Produktionsprozesse (z.B. an der Entwicklung von Apps zur Steuerung und Überwachung von Produktionsprozessen mitwirken),
  • Digital-Asset-Management – DAM (z.B. Simulationen und Aufnahmen von Testläufen sammeln und archivieren),
  • Digitales Dokumentenmanagement – DMS (z.B. Datenmodelle, Konstruktionsunterlagen und technische Dokumentationen digital verwalten),
  • Mensch-Maschine-Kommunikation (z.B. Bedienbarkeit und Praktikabilität von Prototypen prüfen),
  • Product-Lifecycle-Management – PLM (z.B. für die Entwicklung neuer Maschinen Anforderungen und Vorlagen aus PLM-Systemen abrufen und umsetzen),
  • Sensorik (z.B. Sensoren in Baugruppen einplanen),
  • Virtual Prototyping (z.B. virtuelle Prototypen von Produkten erstellen und analysieren).

Quelle: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule machen die Ausbildungsunternehmen, mit denen der Bewerber einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.

Hier geht es zur Anmeldung.