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Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik

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Berufliche Erstausbildung

Berufsausbildung

Berufliche Weiterbildung

Fachangestellte*r für Bäderbetriebe

Der Ausbildungsberuf „Fachangestellte*r für Bäderbetriebe“ ist abwechslungsreich und vielseitig. Fachangestellte für Bäderbetriebe beaufsichtigen und betreuen die Badegäste. Sie erteilen Schwimmunterricht, überwachen die technischen Anlagen sowie die Wasserqualität und führen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch. Aber auch Tätigkeiten in der Verwaltung und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit gehören zum Berufsbild. 

Die Vielseitigkeit dieses Berufs spiegelt sich im Unterricht in der Berufsschule wider. Dieser umfasst sowohl die berufsbezogenen Bereiche Schwimm- und Rettungslehre (Theorie in der Schule und Praxis im Schwimmbad), Bädertechnik und Bäderorganisation, als auch die allgemeinbildenden Fächer Wirtschafts- und Betriebslehre, Politik, Deutsch/ Kommunikation, Sport und Religion. Die Fachangestellten für Bäderbetriebe werden an unserem Berufskolleg als Bezirksfachklasse des gesamten Regierungsbezirks Detmold unterrichtet.  

Ein enger Kontakt mit allen an der Ausbildung Beteiligten ist uns wichtig. Deshalb laden wir einmal jährlich im Herbst alle Ausbildenden, Auszubildenden, Ansprechpartner*innen der zuständigen Stelle und Lehrkräfte zu einem Austauschtreffen an unser Berufskolleg ein. 

Elektrotechnik CSBME
Mattheus

Ansprechpartner Gebäudetechnik

Bernd Mattheus

E-Mail: mat@csbme.de
Telefon: 0521 – 51 24 11
Telefax: 0521 – 51 30 31

Aufnahmevoraussetzungen

Für eine duale Ausbildung gibt es keine formale Aufnahmevoraussetzung. Wer den Beruf erlernen möchte muss sich in einem Betrieb/kommunale Verwaltung auf eine Ausbildungsstelle bewerben. 

Erwerbbare Abschlüsse

Mit der Handwerkskammer-Prüfung erwerben die Auszubildende*n den Berufsabschluss. 

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR) wird erworben, wenn die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0 erworben wird. 

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) kann erworben werden, wenn die notwendigen Englisch-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erworben wird. 

Parallel zur Ausbildung können Sie die Fachhochschulreife (FHR) erwerben, indem Sie dienstags und donnerstags abends zusätzlich die Berufsschule besuchen: Die Klassenbezeichnung im CSBME lautet HDQ – für die Höhere Doppelqualifizierung. Die Zusatzausbildung dauert 2 Jahre und endet mit der FHR-Prüfung. 

Weiterbildungsmöglichkeiten

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Fachangestellte für Bäderbetriebe, sich nach der Ausbildung weiterzubilden, zum Beispiel als Meister*in für Bäderbetriebe. 

Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule machen die Ausbildungsunternehmen, mit denen der Bewerber einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.

Hier geht es zur Anmeldung.