Berufskraftfahrer*in
Berufskraftfahrer*in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Güterverkehr und in der Personenbeförderung (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).
Berufskraftfahrer*innen im Güterverkehr transportieren Güter unterschiedlichster Art, z.B. Industrieprodukte, Konsumgüter, Baustoffe, Holz, Kraftstoffe oder Heizöl, hauptsächlich mit dem Lkw. Im Personenverkehr sind sie beispielsweise als Busfahrer*innen im Linien- oder Reiseverkehr tätig. Sie kennen die Straßenverkehrsregeln im In- und Ausland und planen die Routen. Vor Fahrtantritt führen sie eine Übernahme- und Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durch. Dabei überprüfen sie z.B. die Räder, den Motor und die Funktionsfähigkeit der Bremsanlagen. Anschließend nehmen sie das Transportgut oder das Gepäck der Fahrgäste an. Sie sorgen dafür, dass die Ladung ausreichend gesichert ist und kontrollieren die mitzuführenden Papiere sowie die je nach Fracht evtl. erforderliche Beschilderung des Fahrzeugs. Ein Schwerpunk ist das sichere Führen von großen Kraftfahrzeugen.
Die Berufsausbildung erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung abzulegen.
Im Rahmen der dualen Ausbildung werden die Berufskraftfahrer*innen am CSBME schulisch ausgebildet. Die Organisation des Unterrichts erfolgt sowohl im Teilzeit- als auch im Blockmodell.
Teilzeitklasse: Die Ausbildung zum / zur Berufskraftfahrer*in erfolgt an unserer Schule an ein oder zwei Berufsschultagen in der Woche. Die restlichen Wochentage lernen die Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieben.
Blockklasse: Die schulische Ausbildung erfolgt pro Halbjahr im Blockunterricht von (i.d.R.) sechs Wochen.
Die Ausbildungsinhalte im Überblick:
- Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
- Kontrollieren, Warten und Pflege der Fahrzeuge
- Ladungssicherung
- Verhalten bei Kundenkontakt und bei Unfällen
- Logistik/Fahrtenplanung
- Vertragsabwicklung
Während der Ausbildung zum / zur Berufskraftfahrer*in erwerben die Auszubildenden weitere Lizenzen: und zwar die Fahrerlaubnisse C und CE. Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen Fahrzeuge mit einem Gewicht ab 3,5 Tonnen fahren plus Anhänger, der maximal 750 Kilogramm wiegt, gefahren werden. Die Fahrerlaubnis CE berechtigt dazu, große Zugfahrzeuge mit Anhänger oder Sattelanhänger zu fahren, die mehr als 750 Kilo wiegen.
Ansprechpartner Verkehrstechnik
Sven Volkhausen
E-Mail: voh@csbme.de
Telefon: 0521 – 51 68 54
Telefax: 0521 – 51 30 31