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Ab 01.02.2023 gibt es keine Erstattung von Schülerfahrkosten mehr!*

*Ausnahmen:

  • Anspruchsberechtigte Schüler*innen der Bezirksfachklassen fahren weiterhin auf Erstattung, wenn die monatlichen Fahrkosten über 50,– € liegen.
  • Pkw-Erstattung, wenn der Schulweg inklusive ÖPNV täglich mehr als 3 Stunden beträgt.
  • kurzzeitige Praktika.

Das Westfalenticket ersetzt ab 01.02.2023 die SchülerCard.

  • Schüler*innen mit Schulwegticketanspruch haben ab 01.02.2023 nur noch die Möglichkeit, einen Neuantrag für das Westfalenticket zu stellen. Das Westfalenticket wird in ganz Westfalen gültig sein.
  • SchülerCard-Inhaber erhalten mit dem Druck ab Februar 2023 automatisch (ohne Neuantrag) das Westfalenticket und eine Information zum neuen Ticket über OWL Verkehr.
  • Schüler*innen, die bisher auf Rückerstattung zur Schule gefahren sind, erhalten auf Antrag ab 01.02.2023 ebenfalls das Westfalenticket mit den bekannten Eigenanteilen wie bisher bei der SchülerCard. Eine Erstattung wird ausgeschlossen aufgrund der Möglichkeit, das Westfalenticket zu beziehen.
  • Schüler*innen, die die Fachoberschule (Klasse 11) mit Praktikum besuchen und bisher auf Rückerstattung gefahren sind, sollen bitte ebenfalls einen Antrag stellen und das Praktikum nochmal mit auf dem Antrag vermerken